Zwangsgeld gegen Arbeitgeber bei fehlender Mitwirkung unabhängig vom Ausgang einer Betriebsprüfung
Mrz 01, 2022
0 Comments
Legen Arbeitgeber zur Betriebsprüfung keine Unterlagen vor, kann gegen sie ein Zwangsgeld festgesetzt werden, unabhängig davon, ob sich nach Abschluss der laufenden oder einer vorausgehenden Betriebsprüfung tatsächlich eine Beitragsnachforderung ergibt.
Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20.10.2021
Aktenzeichen: L 5 BA 2751/20