Mit Arbeitsrecht kenne ich mich aus. Schon im Jurastudium interessierte mich dieses Rechtsgebiet besonders. Meine Dissertation schrieb ich zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und habe mich von Beginn an auf das Arbeitsrecht spezialisiert. 2006 qualifizierte ich mich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Mein Berufsleben begann ich als Rechtsanwalt in einer spezialisierten Münchener Arbeitsrechtskanzlei. Es folgten mehrjährige Tätigkeiten im Arbeitsrechts-Team einer international ausgerichteten Wirtschaftsrechtskanzlei und als Jurist in der Personalabteilung einer großen Bank. Seit 2011 führe ich meine eigene Kanzlei für Arbeitsrecht in München.
Arbeitgeber profitieren von meiner Erfahrung aus der früheren Tätigkeit als Unternehmensjurist. Ich kenne die betriebsinternen Abläufe in Personalangelegenheiten und die daraus folgenden Erfordernisse auch außerhalb des rein Rechtlichen. Mandanten in der Dauerberatung freuen sich über den direkten Draht zu mir bei ad hoc auftretenden Fragen und die schnelle pragmatische Lösungsfindung.
Arbeitnehmer schätzen mein großes Engagement und meine Beharrlichkeit bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Verfolgung ihrer jeweiligen Ziele. Sie fühlen sich und ihr Anliegen in guten Händen. Aus Überzeugung übernehme ich Arbeitnehmer-Mandate ungeachtet von Position oder Einkommen. Jeder hat das Recht auf eine gute anwaltliche Beratung. Ob hochrangige Führungskraft oder Tarifangestellter, ich kämpfe mit vollem Einsatz für das Recht meiner Mandanten. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, kümmere ich mich auf Wunsch um die Deckungszusage und rechne unmittelbar über die Versicherung ab.
Regelmäßige Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen, zuletzt:
Digitale Personalakte, Arbeitsrecht im Krankenhaus, Entwicklung des Kündigungsschutzrechts, Arbeitsrechtliche Aspekte der Mitarbeiterführung, Regulierung der Vergütung von Bankmanagern als Folge der Finanzmarktkrise, Arbeitsrecht für Ingenieure, Umgang mit „Low Performern“
Wie jeder Rechtsanwalt nehme ich großes Vertrauen in Anspruch. Es geht meist um viel und der Mandant kann in aller Regel mangels genauer Rechtskenntnisse und Prozesserfahrung die Qualität der Rechtsdienstleistung und die Zuverlässigkeit des Anwalts nicht selbst beurteilen. Die erste Kontaktaufnahme mit einem Anwalt ist daher oftmals von einer gewissen Unsicherheit und Berührungsangst geprägt. Im ersten Gespräch, sei es persönlich oder telefonisch, geht es mir darum, die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Meine Werte sind Achtsamkeit, Respekt, Empathie, Zuverlässigkeit, Engagement, Fairness, Weiterentwicklung, Kreativität, Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen, Aufgeschlossenheit und Beharrlichkeit.
Über Spezialistenwissen verfüge ich bei der Vergütungsgestaltung in der Finanzbranche. Von 2011 bis 2016 war ich als Jurist in der Personalabteilung der Bayerischen Landesbank für die Umsetzung der Institutsvergütungsverordnung (IVV) zuständig. Das in der praktischen Anwendung erworbene Wissen gebe ich heute an meine Mandanten aus der Finanzbranche weiter. Ich bin zudem Mitautor des Praxiskommentars zur Institutsvergütungsverordnung.
Ich lege größten Wert auf die Transparenz der Abrechnung meiner Tätigkeit und kläre deshalb im Erstgespräch umfassend über die zu erwartenden Kosten auf. Eine Erstberatung kostet max. 190,00 EUR zzgl. USt. und ist im Einzelfall bei sehr geringem Zeitaufwand auch kostenfrei möglich.
Ein paar Informationen zu den Kosten meiner Tätigkeit vorab:
Im Arbeitsrecht besteht die Besonderheit, dass jede Seite ihre außergerichtlichen Anwaltskosten und ihre Anwaltskosten für das erstinstanzliche Gerichtsverfahren selbst tragen muss. Auch der Gewinner eines Prozesses trägt seine Anwaltskosten also selbst. Das macht den Abschluss einer Berufs-Rechtsschutzversicherung grundsätzlich empfehlenswert.
Bei Arbeitnehmern rechne ich meine Arbeit grundsätzlich auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Das bedeutet, dass sich die Kosten nach dem jeweiligen Streitwert und den gesetzlichen Gebührensätzen richten.
Wird um einen Geldbetrag gestritten, dann ist dieser Betrag der Streitwert. Wird hingegen über eine Kündigung gestritten, dann entspricht der Streitwert in aller Regel einer dreifachen Bruttomonatsvergütung. Wird um eine Abmahnung oder ein Arbeitszeugnis gestritten, dann entspricht der Streitwert einer Bruttomonatsvergütung.
Steht der Streitwert fest, ergibt sich aus der Gebührentabelle des RVG der Wert einer Basisgebühr (1,0-Gebühr). Je höher der Streitwert ist, desto höher ist auch die Basisgebühr. Damit wird letztlich dem höheren Haftungsrisiko des Rechtsanwalts bei höheren Streitwerten Rechnung getragen. Die Basisgebühr ist die Grundlage für die Berechnung der konkret anfallenden Gebühren.
Für verschiedene Tätigkeiten des Rechtsanwalts fallen verschiedene Gebührensätze an. So fällt bei der Vertretung des Mandanten gegenüber der Gegenpartei eine sog. Geschäftsgebühr mit einem Gebührensatz von grundsätzlich 1,3 der Basisgebühr an. Bei sehr geringem Aufwand ist der Gebührensatz der Geschäftsgebühr geringer, bei besonders hohem Aufwand höher als 1,3 der Basisgebühr. Gelingt eine außergerichtliche Einigung, so fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr mit einem Gebührensatz von 1,5 der Basisgebühr an. Im Falle der Vertretung vor Gericht fällt eine Verfahrensgebühr von 1,3 der Basisgebühr an, wobei eine etwaige vorher schon entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte angerechnet wird. Für Termine vor Gericht oder zur Besprechung mit der Gegenpartei des laufenden Gerichtsverfahrens fällt eine Terminsgebühr von 1,2 der Basisgebühr an. Bei einer Einigung vor Gericht entsteht eine Einigungsgebühr mit einem Gebührensatz von 1,0 der Basisgebühr.
Jeder Gebührentatbestand (Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr) fällt immer nur einmal pro Angelegenheit an. Während also bei einer außergerichtlichen Vertretung und Einigung mit der Gegenseite grundsätzlich insgesamt eine 2,8-fache Basisgebühr anfällt (1,3 Geschäftsgebühr und 1,5 Einigungsgebühr), ist es bei einer gerichtlichen Vertretung mit Einigung im Gerichtsverfahren grundsätzlich eine 3,5-fache Basisgebühr (1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr und 1,0 Einigungsgebühr).
Beispiel:
Es wird über eine Kündigung gestritten. Der Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000,00 EUR brutto, so dass der Streitwert bei 9.000,00 EUR liegt. Bei diesem Streitwert beträgt eine Basisgebühr laut Gebührentabelle des RVG 507,00 EUR. Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage fällt eine Verfahrensgebühr von 1,3 an, d.h. 659,10 EUR. Für die Gerichtstermine fällt eine einmalige Terminsgebühr von 1,2 an, d.h. 608,40 EUR. Für die Einigung vor Gericht fällt eine Einigungsgebühr von 1,0 an. Insgesamt ist eine 3,5-fache Basisgebühr angefallen (1.774,50 EUR).
Zu der Gebühr kommen stets noch eine einmalige Auslagenpauschale von 20,00 EUR und die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzu.
Bei Arbeitgebern in der Dauerberatung rechne ich meine Arbeit auf der Basis einer zuvor abgeschlossenen Honorarvereinbarung ab, wobei sich der Stundensatz u.a. nach der Unternehmensgröße richtet. Die Abrechnung erfolgt monatlich transparent und nachvollziehbar mit einer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung und in sechs-Minuten-Zeiteinheiten.