Zur Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Fehler im Wahlausschreiben
Mrz 02, 2017
0 Comments
Eine Betriebsratswahl ist nicht nichtig, aber anfechtbar, wenn der Wahlvorstand im Wahlausschreiben unterschiedliche Angaben zur Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder gemacht hat, er einerseits für alle Arbeitnehmer Briefwahl angeordnet, andererseits ein Wahltermin für die Stimmabgabe festgelegt hat und wenn die Wahlunterlagen nicht versandt wurden.
Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.11.2016
Aktenzeichen: 2 BV 286/16