Zeugnisdatum für ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis
Sep 02, 2020
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Das Zeugnisdatum, mit dem ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis versehen wird, hat regelmäßig den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezeichnen, nicht dagegen den Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt worden ist.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27.03.2020
Aktenzeichen: 7 Ta 200/19