Whistleblower-Richtlinie
Die EU-Richtlinie zum Thema Whistleblowing vom 16.12.2019 muss innerhalb von 2 Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden. Ihr Ziel ist die Schaffung von EU-weit einheitlichen Standards für den Schutz von Hinweisgebern. Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zuverlässig funktionierende Meldekanäle einrichten und Schutzvorkehrungen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien wie z.B. Suspendierung, Herabstufung oder Einschüchterung einrichten müssen und zwar auch in Bezug auf Unterstützer des Hinweisgebers (wie etwa Kollegen). Zudem müssen Unternehmen binnen drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren und diese weiterverfolgen.