Wegnahme von Zahngold: Krematorien haben Schadensersatzansprüche gegen Mitarbeiter
Sep 25, 2014
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Arbeitnehmer eines Krematoriums müssen Edelmetallrückstände (insbesondere Zahngold), die sie der Asche einer verbrannten Leiche entnommen haben, an ihren Arbeitgeber herausgeben bzw. bei Unmöglichkeit Schadensersatz leisten. Hierzu sind sie in entsprechender Anwendung des Auftragsrechts nach § 667 BGB verpflichtet.
Urteil des BAG vom 21.08.2014
Aktenzeichen: 8 AZR 655/13