Weg anlässlich der Wartung eines „Job-Rades“ ist unfallversichert
Mrz 01, 2022
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Ein Beschäftigter ist unfallversichert, wenn er ein Fahrrad, das sein Arbeitgeber für ihn im „JobRad-Modell“ geleast hat, außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung und mit bestimmten Vorgaben des Arbeitgebers zu einer alljährlichen Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringt.
Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21.10.2021
Aktenzeichen: L 1 U 779/21