Vorlage an den EuGH: Gilt der Diskriminierungsschutz auch für Scheinbewerbungen?
Jul 19, 2015
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Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der unionsrechtliche Schutz vor Diskriminierungen auch dann eingreift, wenn aus einer Bewerbung hervorgeht, dass nicht eine Einstellung und Beschäftigung erreicht werden soll, sondern nur der Status als Bewerber, um Entschädigungsansprüche geltend machen zu können.
Entscheidung des BAG vom 18.06.2015
Aktenzeichen: 8 AZR 848/13 (A)