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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Verschimmeltes Obst in der Frischetheke: Kündigung des Filialleiters eines Discounters

Verschimmeltes Obst in der Frischetheke: Kündigung des Filialleiters eines Discounters

Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden.

Ein Mitarbeiter war bei einem Discounter seit sieben Jahren als stellvertretender Filialleiter beschäftigt und unter anderem für die Frischetheke zuständig. Bei einer Kontrolle durch die Regionalleitung wurde dort verdorbene Ware entdeckt. Dafür wurde der Mitarbeiter abgemahnt. Als bei einer weiteren Kontrolle wieder verschimmeltes Obst und Gemüse vorgefunden wurde, kündigte die Arbeitgeberin dem Mitarbeiter fristlos. Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht und behauptete, er habe die Frischetheke im Markt immer stichprobenartig kontrolliert. Dabei sei keine verschimmelte Ware aufgefallen.

Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage statt.

Weder die fristlose noch die hilfsweise ausgesprochene fristgerechte Kündigung waren gerechtfertigt. Der Mitarbeiter hatte die Kontrolle der Ware in der Obst- und Gemüsetheke auf andere, ihm unterstellte Mitarbeitern delegieren dürfen. Ein stellvertretender Filialleiter kann nicht alle Aufgaben selbst wahrnehmen. Dies hatte zur Folge, dass der stellvertretende Filialleiter nur Stichprobenkontrollen hat durchführen müssen. Dass er seine stichprobenartigen Kontrollen nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, war seitens des Discounters nicht dargelegt worden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.06.2024

Aktenzeichen: 3 Ca 386/24