Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts bei geringerem Vergleichsentgelt
Mrz 24, 2021
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Klagt eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergleichsentgelt der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist.
Urteil des BAG v. 21.01.2021
Aktenzeichen: 8 AZR 488/19