Verlängerung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung
Mit der Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung werden bis zum 31.12.2022 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert, um den Betrieben in der aktuellen von Unsicherheiten geprägten Zeit die Möglichkeit zu geben, unter erleichterten Bedingungen kurzfristig in Kurzarbeit gehen zu können.
Den Betrieben wird so über den 30.09.2022 hinaus Planungssicherheit durch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld gegeben. Dies soll Arbeitsplätze sichern helfen vor dem Hintergrund, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens im kommenden Herbst und Winter ebenso unsicher ist wie die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.