Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich
Jan 12, 2019
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Eltern können bereits in Anspruch genommene Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zum dritten Lebensjahr des Kindes verlängern. Aus § 16 BEEG ergibt sich nicht, dass innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes nur die erstmalige Inanspruchnahme von Elternzeit zustimmungsfrei sein soll.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.09.2018
Aktenzeichen: 21 Sa 390/18