Vergabe öffentlicher Aufträge darf von Zahlung eines Mindestlohns abhängig gemacht werden
Feb 04, 2016
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Sogenannte Tariftreuegesetze der Länder (hier: Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) dürfen vorsehen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen bestimmten Mindestlohn zahlen. Es verstößt auch nicht gegen das Unionsrecht, wenn Bieter, die keine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben, von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Urteil des EuGH vom 17.11.2015
Aktenzeichen: C-115/14