Verfall von Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren
Dez 12, 2019
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Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer dazu aufzufordern, ihren Urlaub zu nehmen. Ansonsten bleiben die Urlaubsansprüche bestehen. Die Initiativlast des Arbeitgebers zur Aufforderung, den Urlaub zu nehmen, ist nicht auf den originären Urlaubsanspruch im jeweiligen Kalenderjahr beschränkt, sondern bezieht sich auch auf den übertragenen Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 09.04.2019, Az. 4 Sa 242/18