Verfall des Urlaubs bei Erwerbsminderung: Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers?
Das Bundesarbeitsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet, um die Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub eines Arbeitnehmers, bei dem eine volle Erwerbsminderung im Verlauf des Urlaubsjahres eingetreten ist, 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann.
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.07.2020
Aktenzeichen: 9 AZR 245/19