Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern: Gesetz zur Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie
Antragsablehnungen auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit begründen
Arbeitgeber müssen künftig unabhängig von der Betriebsgröße die Ablehnung eines Antrags auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit begründen.
Freistellungsanträge für Pflegezeiten fristgerecht beantworten
Arbeitgeber von Kleinbetrieben müssen Anträge der Beschäftigten auf den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeit- sowie dem Familienpflegezeitgesetz künftig innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantworten und im Fall der Ablehnung begründen.
Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeit- oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, gelten die damit verbundenen Rechte und Rechtsfolgen, insbesondere haben sie auch einen Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung.
Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erweitern
Die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird erweitert im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter die Vereinbarkeitsrichtlinie fallen. Das bedeutet zum Beispiel, dass beschäftigte Eltern und pflegende Angehörige sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden können, wenn sie der Ansicht sind, aufgrund der Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit oder des Rechts zum Fernbleiben von der Arbeit im akuten Pflegefall nach § 2 des Pflegezeitgesetzes benachteiligt worden zu sein. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte aus dringenden familiären Gründen, etwa wegen eines Unfalls, von der Arbeit fernbleiben und meinen, deshalb benachteiligt worden zu sein.
Eigenes Gesetz für zusätzliche bezahlte Auszeit bei Geburten
Die ebenfalls in der EU-Richtlinie vorgegebene zehntägige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil rund um die Geburt des Kindes muss Deutschland aufgrund seiner umfassenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld nicht umsetzen. Die Koalitionspartner haben sich im Koalitionsvertrag jedoch dazu bekannt, eine zweiwöchige Partnerfreistellung nach Geburt einzuführen.