Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit
Mrz 01, 2022
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In der Insolvenz des Arbeitgebers ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung vollständig als Masseverbindlichkeit zu berichtigen, falls der vorläufige Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter) die Arbeitsleistung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch in Anspruch genommen hat.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.11.2021
Aktenzeichen: 6 AZR 94/19