Urlaub mit eingebettetem Wochenfeiertag
Mrz 24, 2021
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Eine zusammenhängende Urlaubsgewährung i.S.v. § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG über mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage – also zwei Wochen – liegt auch dann vor, wenn in diesen Zeitraum ein Wochenfeiertag fällt und der Arbeitnehmer daher rechnerisch einen Urlaubstag weniger „verbraucht“.
Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz v. 14.10.2020
Aktenzeichen: 7 Ca 1140/20