Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Urlaub mit eingebettetem Wochenfeiertag

Urlaub mit eingebettetem Wochenfeiertag

Eine zusammenhängende Urlaubsgewährung i.S.v. § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG über mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage – also zwei Wochen – liegt auch dann vor, wenn in diesen Zeitraum ein Wochenfeiertag fällt und der Arbeitnehmer daher rechnerisch einen Urlaubstag weniger „verbraucht“.

Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz v. 14.10.2020

Aktenzeichen: 7 Ca 1140/20