Unwirksame Kündigung in der Insolvenz: Annahmeverzugsvergütung stellt Neumasseverbindlichkeit dar
Apr 16, 2018
0 Comments
Kündigt der Insolvenzverwalter in einer masseunzulänglichen Insolvenz das Arbeitsverhältnis rechtzeitig, d.h. spätestens zum erstmöglichen Zeitpunkt nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit, gelten Annahmeverzugsansprüche, die aufgrund einer Unwirksamkeit der Kündigung danach entstehen, gem. § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 InsO als Neumasseverbindlichkeiten.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2018
Aktenzeichen: 6 AZR 868/16