Unverbindliches Wettbewerbsverbot führt zur Unwirksamkeit der Vertragsstrafen-Klausel
Aug 17, 2017
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Ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot ist nicht dazu geeignet, dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers eines Reisebüros zu dienen, wenn die Arbeitnehmerin als Reiseverkehrskauffrau im Bereich Kreuzfahrten tätig war. Das aufgrund dessen unverbindliche Verbot wird nicht durch eine Vertragsstrafen-Klausel gesichert.
Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 20.06.2017
Aktenzeichen: 3 Ca 153/17