Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Unfallversicherungsschutz gilt auch an einem „Probetag“

Unfallversicherungsschutz gilt auch an einem „Probetag“

Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Ein Probearbeitstag soll gerade auch dem Unternehmer die Auswahl eines geeigneten Bewerbers ermöglichen und hat damit für ihn einen objektiv wirtschaftlichen Wert.

Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.08.2019, Az. B 2 U 1/18 R