Unerlaubte Veröffentlichung von Patientenfotos auf Facebook kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Mai 19, 2014
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Die unerlaubte Verbreitung von Patientenbildern in sozialen Netzwerken durch Krankenhauspersonal kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen. Eine Veröffentlichung solcher Bilder ist geeignet, das Persönlichkeitsrecht des Patienten erheblich zu verletzen und gegen die Schweigepflicht zu verstoßen.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.04.2014
Aktenzeichen: 17 Sa 2200/13