Unbillige Weisung des Arbeitgebers wegen unzumutbarer Pendelzeit von insgesamt 3 1/2 Stunden
Apr 16, 2018
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Eine Weisung des Arbeitgebers, nach Rücknahme einer Kündigung am nächsten Tag um 7 Uhr früh an einem 170 km entfernten Ort zur Arbeit zu erscheinen, kann unwirksam sein, da sie unbillig ist. Der Arbeitnehmer hat der unbilligen Weisung auch nicht vorläufig bis zur gerichtlichen Feststellung zu folgen.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.11.2017
Aktenzeichen: 2 Sa 965/17