Suchen Mitarbeiter zwischen 25 und 35 Jahren ist altersdiskriminierend – Entschädigung auch bei Nichtbesetzung der Stelle
Sucht ein Unternehmen ausdrücklich „Mitarbeiter zwischen 25 und 35 Jahren“, so liegt hierin eine Benachteiligung älterer Bewerber wegen ihres Alters. Diese können selbst dann eine Entschädigung verlangen, wenn der Arbeitgeber keinen Bewerber eingestellt hat, die Stelle also unbesetzt geblieben ist. Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs ist allerdings, dass der ältere Bewerber für die Stelle objektiv geeignet war und eine Einstellung wegen seines Alters unterblieben ist.
Urteil des BAG vom 23.08.2012
Aktenzeichen: 8 AZR 285/11