Streit um einen von einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer angelegten Facebook-Account
Für Streitigkeiten zwischen einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer und seinem ehemaligen Arbeitgeber wegen eines vom Arbeitnehmer während seiner Beschäftigungszeit angelegten Facebook-Accounts sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig. Ob der Arbeitgeber einen Anspruch auf Änderung bzw. Unterlassung von Änderungen des Facebook-Accounts hat, hängt davon ab, wer Inhaber des Accounts ist.
Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 31.01.2018
Aktenzeichen: 31 C 212/17