Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Streit im Betriebsrat: Hitler-Vergleich kann Betriebsratsmitglied sein Amt kosten

Streit im Betriebsrat: Hitler-Vergleich kann Betriebsratsmitglied sein Amt kosten

Wirft ein Betriebsratsmitglied dem Betriebsratsvorsitzenden vor, dass sich „33 schon mal so jemand an die Macht gesetzt habe mit solchen Methoden“, so kann er aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Der Hitler-Vergleich stellt eine solche Diffamierung dar, dass das Betriebsratsmitglied im Betriebsrat nicht mehr tragbar ist.

Urteil des Hessischen LAG vom 23.05.2013
Aktenzeichen: 9 TaBV 17/13