Streit im Betriebsrat: Hitler-Vergleich kann Betriebsratsmitglied sein Amt kosten
Jul 28, 2013
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Wirft ein Betriebsratsmitglied dem Betriebsratsvorsitzenden vor, dass sich „33 schon mal so jemand an die Macht gesetzt habe mit solchen Methoden“, so kann er aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Der Hitler-Vergleich stellt eine solche Diffamierung dar, dass das Betriebsratsmitglied im Betriebsrat nicht mehr tragbar ist.
Urteil des Hessischen LAG vom 23.05.2013
Aktenzeichen: 9 TaBV 17/13