Sonntagsarbeit bei Amazon unzulässig
Ein lediglich wirtschaftliches Umsatzinteresse eines Unternehmens und ein täglich zu befriedigendes Erwerbsinteresse der Kunden genügen nicht, um Ausnahmen vom verfassungsrechtlich unmittelbar verankerten Schutz der Sonn- und Feiertagsarbeit zu rechtfertigen. Damit eine Ausnahme möglich ist, muss das Unternehmen vielmehr einen zu erwartenden unverhältnismäßigen Schaden substantiiert darlegen.
Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 13.06.2017
Aktenzeihen: 3 K 2203/14.KS