Schwerbehinderte Bewerber dürfen bei Stellenvergabe nicht benachteiligt werden
Mrz 01, 2022
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Einer schwerbehinderten Bewerberin, der die fachliche Eignung für eine von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle nicht evident fehlt, ist in der Regel eine Entschädigung nach dem AGG zu zahlen, wenn sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist.
Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 28.01.2022
Aktenzeichen: 4 K 1036/20.MZ