Scheinselbstständige Arbeitnehmer können Urlaub ansammeln -Keine Verpflichtung zur Urlaubnahme vor Klärung der Vergütung
Das Unionsrecht verbietet es, einen Arbeitnehmer dazu zu verpflichten, Urlaub zu nehmen, bevor er feststellen kann, ob er für diesen Urlaub Anspruch auf Bezahlung hat. Ein Arbeitnehmer muss zudem die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Urlaub über die Beschäftigungszeit anzusammeln, wenn der Arbeitgeber ihm nicht ermöglicht, den Anspruch auf bezahlten Urlaub auszuüben.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29.11.2017
Aktenzeichen: C-217/16