Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen
„Sekretärin gesucht! Beschreibung:
Wir suchen eine Sekretärin ab sofort. Vollzeit/Teilzeit
Es wäre super, wenn sie Erfahrung mitbringen. …“
Der Bewerber antwortete dem Unternehmen über die Chat-Funktion u.a. mit folgenden Worten:
„Hallo, ich habe gerade auf Ebay Kleinanzeigen ihre Stellenausschreibung gefunden, womit Sie eine Sekretärin suchen. Ich suche derzeit eine neue Wohnung im Umkreis und habe Interesse an Ihrer Stelle. Ich habe Berufserfahrung im Büro und kenne mich mit Word und Excel und Gesetzen gut aus. Lieferscheine und Rechnungen kann ich auch schreiben und sonst typische Arbeiten einer Sekretärin, die sie fordern. Ich bewerbe mich hiermit auf ihrer Stelle. …“
Das Unternehmen antwortete schließlich mit folgenden Worten:
„…vielen Dank für Interesse in unserem Hause. Wir suchen eine Dame als Sekretärin. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Vielen Dank. …“
Der Bewerber machte gegenüber dem Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern geltend. Das Arbeitsgericht räumte dem Mann keinen Bewerberstatus im Rechtssinneein und sprach ihm daher auch keine Entschädigung zu. Die Berufung des Bewerbers vor dem Landesarbeitsgericht hatte Erfolg.
Die Bewerbung des Klägers war auch nicht rechtsmissbräuchlich. An eine solche Annahme werden hohe Anforderungen gestellt: Es müssen im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise den Schluss auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten rechtfertigen. Das von dem Unternehmen Vorgetragene reichte dafür nicht aus.
Im Hamburger Umland ist unter Beachtung der laufenden Stellenangebote für eine Sekretärin in Vollzeit ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 2.700 EUR zu zahlen, sodass die Klage in Höhe von 7.800 EUR (drei Gehälter á 2.600 EUR) nicht überzogen war.