Saisonarbeit: Beschäftigung nur während der Freibadsaison
Dez 12, 2019
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Die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers kann jedenfalls dann wirksam sein, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungsbedarf besteht.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2019, Az. 7 AZR 582/17