Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten ausländischer Pflegekräfte
Okt 10, 2018
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Übernimmt der Arbeitgeber Ausbildungskosten ausländischer Pflegekräfte muss die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers wirksam vertraglich geregelt werden. Eine Rückzahlungsvereinbarung, die auch für den Fall vereinbart ist, dass der potentielle Arbeitgeber dem potentiellen Arbeitnehmer keinen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz anbieten kann oder will, ist i.d.R. unwirksam.
Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02.08.2018
Aktenzeichen: 1 Ca 1987/17