Relativierung des Holocaust rechtfertigt fristlose Kündigung
Relativiert ein Arbeitnehmer in der Betriebsöffentlichkeit den Holocaust, so kann dies gem. § 626 BGB eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die massenhaften Gaskammer-Morde im zweiten Weltkrieg in Abrede stellt und auch das Ausmaß der Judentransporte relativiert. Solche Äußerungen haben zumindest einen volkshetzenden Charakter und stören den Betriebsfrieden. Der Arbeitgeber muss sie auch nicht einmalig hinnehmen und abmahnen.
Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18.10.2017
Aktenzeichen: 16 Ca 23/17