Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Rechtsstreitigkeiten aus dem Leiharbeitsverhältnis
Sep 02, 2020
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Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher aus dem Leiharbeitsverhältnis ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, soweit sie mit dem Leiharbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen.
Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 03.06.2020
Aktenzeichen: 2 Ca 11/20