Rechtsprechungsänderung: Arbeitnehmer müssen unbillige Weisungen des Arbeitgebers nicht vorläufig befolgen
Apr 16, 2018
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Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts teilt nun die Auffassung des Zehnten Senats, dass Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, eine unbillige Weisung des Arbeitgebers zu befolgen. Sie müssen insbesondere keine entsprechende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, die die Unbilligkeit der Weisung feststellt, abwarten, bevor sie sich der Weisung widersetzen dürfen.
Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.09.2017
Aktenzeichen: 5 AS 7/17