Praktika sind auf die Probezeit für Azubis nicht anzurechnen
Feb 04, 2016
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Eine Berufsausbildung beginnt immer mit einer Probezeit von einem Monat bis zu vier Monaten, innerhalb derer das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist gekündigt werden kann (§ 20 Satz 1 BBiG). Auf diese Probezeit ist ein der Ausbildung unmittelbar vorausgegangenes Praktikum unabhängig von dessen Inhalt und Zielsetzung nicht anzurechnen.
Urteil des BAG vom 19.11.2015
Aktenzeichen: 6 AZR 844/14