Pfändbares Arbeitseinkommen: Entgeltumwandlung nach Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Nov 05, 2021
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Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt insoweit grundsätzlich kein pfändbares Einkommen i.S.v. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.10.2021
Aktenzeichen: 8 AZR 96/20