Vergütung eines sog. Roomboys – Nachzahlung von über 20.000 Euro erstritten
Eine arbeitsvertragliche Regelung, wonach sich die Arbeitszeit nach den Dienst- und Einsatzplänen richtet, ist unwirksam, da sie das Betriebsrisiko einseitig auf den Arbeitnehmer verlagert und eine Arbeitszeit von 0 bis 48 Wochenstunden zulassen würde. Die Vergütung der Arbeitsleistung erfolgt nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit bzw....
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