Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Betreiben eines Twitter-Accounts durch die Arbeitgeberin
Unterhält die Arbeitgeberin einen Twitter-Account, besteht zumindest aufgrund der Antwort-Funktion ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht setzt nicht voraus, dass die technische Einrichtung auf die Überwachung der Leistung und des Verhaltens der Arbeitnehmer ausgerichtet ist oder dass...
Read More