Beschäftigungsanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
Der Beschäftigungsanspruch eines Schwerbehinderten nach § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 4 SGB IX aF) besteht nicht, wenn der Arbeitgeber den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lässt und somit keine Aufgaben mehr bestehen, denen der Arbeitnehmer nach...
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