Geschlechtsspezifische Benachteiligung beim Gehalt
Die Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt war vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nur in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe erfolgreich. Art. 157 AEUV bzw. § 3 Abs. 1, § 7 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ließen nicht irgendein Indiz i.S.v. § 22 Allgemeines...
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