Anordnung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes
Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen. Geklagt hatte ein Verwaltungsmitarbeiter, der in einem Rathaus beschäftigt war. Der Arbeitgeber ordnete mit Schreiben vom 06.05.2020 mit Wirkung zum 11.05.2020 in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an....
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