Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
Eine Entblößung der Genitalien eines anderen unter Missachtung seines Rechts auf Selbstbestimmung, wem gegenüber und in welcher Situation er sich unbekleidet zeigen möchte, stellt ein sexuell bestimmtes Verhalten i.S.v. § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar. Ein bei einem Autohersteller beschäftigter Mitarbeiter hatte in der Nachtschicht einem Kollegen...
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