Quarantäneanordnung während des Urlaubs – gilt der Urlaub trotzdem als genommen?
Bei einer angeordneten Quarantäne werden die Quarantänetage auf den Urlaub angerechnet und somit nicht wie Krankheitstage behandelt. Wer im Erholungsurlaub arbeitsunfähig erkrankt, dem werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Der Arbeitgeber zahlt dann Entgeltfortzahlung und nicht etwa Urlaubsentgelt. Was...
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