Kein Anspruch der GDL auf Anwendung ihrer Tarifverträge
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat keinen Anspruch auf Anwendung ihrer Tarifverträge. Die Regelung in § 4 a TVG ist nicht verfassungswidrig, entsprechend stützen sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf diese Regelung. Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.09.2021 Aktenzeichen: 30 Ca 5638/21...
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