Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen übler Nachrede
Für Tatsachen, welche die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) rechtfertigen sollen, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast auch dann wenn es sich um eine üble Nachrede i.S.v. § 186 Strafgesetzbuch (StGB) handelt. Das gilt jedenfalls dann, wenn...
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