Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung endet, wenn Schwellenwert unterschritten wird
Mit Unterschreitung des Schwellenwertes gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX (Beschäftigung von mindestens fünf Schwerbehinderten) endet die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung. Dem Wortlaut der Vorschrift lässt sich nicht entnehmen, dass es hinsichtlich der erforderlichen Anzahl an schwerbehinderten Beschäftigten ausschließlich auf den Zeitpunkt der Wahl ankommt. Bei...
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