Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Das Arbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises für wirksam erklärt. Eine Mitarbeiterin war bei einer Arbeitgeberin tätig, die Beratungsleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung erbringt, und betreute als Facharbeiterin Kundenunternehmen, zu denen auch Pflegeeinrichtungen gehören. Anfang Oktober 2021 informierte...
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