Corona-Prämie für Pflegekräfte: dreimonatige Arbeitsleistung muss nicht zusammenhängend erfolgen
Beschäftigte haben nach § 150a Sozialgesetzbuch (SGB) XI für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie im Zeitraum vom 01.03.2020 bis einschließlich 31.10.2020 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Diese dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum muss nicht zusammenhängend erfolgen. Unterbrechungen aufgrund...
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