Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Corona-Impfung
Ein bereits vor dem 15.03.2022 in einem Krankenhaus beschäftigter Auszubildender hat nach einer unwirksamen Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses auch ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nach § 20a Abs. 2 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Anspruch auf Annahmeverzug gegen seinen Arbeitgeber. Es besteht nach § 20a Abs....
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